Herkunftsnachweis für grandis!

Dieser Bereich des Forums dient zum Gedankenaustausch über unsere gemeinsamen Pfleglinge, die Taggeckos. Hier können Fragen gestellt werden, über die unsere Berichte keine Auskunft geben oder über die man vertieft etwas erfahren möchte. Dinge, die einem in der täglichen Beobachtung der Tiere aufgefallen sind, können hier zur Diskussion gestellt werden. Alle Besucher dieser Seite sind herzlich eingeladen sich mit Fragen und Antworten am Forum zu beteiligen.
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ChriZ
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Beitrag von ChriZ » Di 19 Aug, 2008 11:36

georg79 hat geschrieben:... im Zweifelsfall sollte man hierbei immer die Person der unteren Naturschutzbehörde fragen welche für den Artenschutz zuständig ist.
...
Hier geht es ja schon weiter, in Hessen ist es die obere Naturschutzbehörde. Das was wir bräuchten wäre eine Deutschlandweit geltende Bestimmung. Aber so ist das halt mit dem sch... Förderalismus. Und scheinbar bekommt man von der selben Behörde zwei unterschiedliche Aussagen über das Führen von Zuchbüchern für Privatpersonen. Also wenn es schon in einer Behörde unterschiedliche Meinungen gibt, ist es wohl nicht verwunderlich, dass keiner mehr weiß was er nun wirklich führen und tun muss.

Gruß
Christian
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georg79
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Beitrag von georg79 » Di 19 Aug, 2008 23:18

Da treffen dann erst mal verschiedene Zuständigkeiten aufeinander, welche Behörde nun in welchem Bezirk für was zuständig ist, ist anscheinend überall anders.
Aber es ist letzentlich wurscht ob das das Ordnungsamt, die untere oder obere Naturschutzbehörde ist.
Denn Fakt ist, dass der grandis lediglich Nachweispflichtig ist und nicht mer Meldepflichtig und das laut Datenblatt seit 2005 / 2006. Änderungen die bezüglich sind mir nicht bekannt und mein Zoofachhändler der privat auf über 200qm Reptilien züchtet ist einer der ersten der dies erfährt und nix davon weis.
Ferner ist mir auch ein Rätsel wieso der jetz nicht mer Phelsuma madagascariensis grandis heißt sonder Phelsuma grandis, das wirft meiner Meinung nach die komplette Systhematik und Taxonomie quer über nen Haufen.
So Punkt eins geklärt.

Punkt 2 Zuchtbuch:
Fakt ist, dass ein Zuchtbuch nur von gewerblichen Züchtern geführt werden muss.
Eine private Hobbyzucht ist davon ausgeschlossen, womit wir dann beim Punkt sind. Denn wann ist es keine private Hobbyzucht mer?
Klar ist das ein Pärchen sicherlich noch in diesen Rahmen fällt allerdings finde ich es richtig wenn einer mehr Pärchen oder wie die meisten 3-5 verschiedene Arten, Unterarten und Gattungen (regelmäßig) nach ziehen dies dementsprechend dokumentieren sollten, allein schon aus dem Grund wenn diese Tiere dann doch mal wieder unter Schutz gestellt werden hat man was in der Hand.
Zur Nachweispflicht muss ja natürlich nicht nur der Käufer dies Nachweisen, sondern auch der Züchter. Ich handhabe das so, dass ich den Herkunftsnachweis von meinen Nachzuchten doppelt ausstelle und beide auf beiden Exemplaren Name, Addresse und Telefon mit Unterschrift angeben, eins davon bekommt der Käufer das andere kommt in meinen Dokumentationsordner und Sachwe erledigt.
Ferner gibt es zwar Vorlagen für Zuchtbücher vom BNA oder DGHT allerdings ist die Form eines Zuchtbuches nicht gestzlich vorgeschrieben und somit kann man auch nen Din A4 Heft ausm Schreibladen vollkritzeln usw.
Womit mein Dokumentationsordner mit den abgehefteten Nachweisen und Bescheinigungen demnach nix anderes als ein Zuchtbuch ist.
Es hilft oftmals sehr viel, wenn man mit den Beamten mal nen Termin ausmacht und sachlich mit denen Redet, ihr glaubt gar nicht wie einsichtig die sein können, vor allem wenn man dann noch mit ner §11 Sachkunde wedelt.

Zudem ist die ausübende Kraft immer die obere Naturschutzbehörde deren die untere Naturschutzbehörde unterstellt ist und diese setzt sich in der Regel aus den Amtstierärzten, Amtsveterinären und der Artenschutzbehörde usw. zusammen.
Und wie nennt sich dieses Gesetz so schön, Bundesartenschutznovellierung, also Artenschutz und somit ist wer normalerweise zuständig?
Die Artenschutzbehörde.
Ich denke mal das ich einer der glücklichen bin der Beamte hat die Ahnung haben denn man hört ja so oft wenn jemand Tiere Melden will und die am telefon dann sagen was ein Taggecko oh die sind doch giftig oder usw. naja mich wundert nix mer.

Allerdings muss ich dazu sagen, dass die Bundesartenschutznovellierung und die anderen Gesetze deutschlandweit gelten und somit es nicht möglich ist, dass ein Tier welches laut Datenblatt nicht mer meldepflichtig ist im Bundesland xyz auf einmal doch meldepflichtig ist.
Und wenn jemand Probleme mit seiner behörde hat dann geht doch einfach mal ztu jemandem der einsichtig ist und mit dem man reden kann, das sind auch nur Menschen.
Zudem könnt ihr ja denen auch mal sagen das sie bei meiner Behörde anrufen können (kann ja sein das bei denen das Datenblatt im Beamtenpostweg unter gegangen ist).
Und weiter könnt ihr dennen ja auch mal sagen dass sie mal auf Wisia.de selber nachschauen können.
Ich denke wenn man sachlich und freundlich bleibt und denen zeigt das man weis von was man redet die meisten sehr umgänglich und einsichtig sind oder werden.

Grüße
2.3 Phelsuma klemmeri
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kelli
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Beitrag von kelli » Di 19 Aug, 2008 23:43

moin, moin
man könnte da bestimmt superlange antworten schreiben :roll:
fakt ist aber das es leider in jedem bundesland , andere verordnungen gibt bzw. die der jeweilige sachbearbeiter anderst auffasst....
fakt ist auch egal welche behörde diese meldungen aufnimmt...
diese werden an eine zentralstelle weiterleitet :idea:
deshalb nur als tipp ...meldet bzw. fragt nach ...meine laticauda...
hat meine sachbearbeiterin auch gemeldet ....egal :!: das bedeutet ne
halbe stunde auf nem amt....und was auch fakt ist " so wie man in den
wald hinein ruft ...so erschallt es heraus !"
gute nacht kelli

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chicchan
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Beitrag von chicchan » Di 19 Aug, 2008 23:43

Nabend,
was geht den hier?
Fakt ist das die Tiere meldepflichtig sind, nach der Änderung von Phelsuma grandis usw. in Phelsuma grandis sollte man die Tiere auf jeden Fall wieder anmelden!(gilt nicht nur für grandis sondern für alle ehemaligen mad. Unterarten die weggefallen sind.)

Traurig ist, wenn Händler und Züchter usw. dazu übergehen keine Papiere mehr für die Tiere auszustellen. Die Begründung ist meist auch lachhaft: Die sind nicht mehr meldepflichtig!
Hallo aber der Nachweiss muss trotzdem gegeben sein und das geht ohne Papiere nicht.

Also ich würde die Tiere anmelden!
grandis(sowie die anderen ehemaligen MAD. Unterarten) unterliegt(unterlegen) meines Erachtens wieder der Meldepfilcht.

Und wer an der falschen Behörde seinen 11er zückt sollte sich auch bewusst sein der ist in heutigen Zeiten schnell weg!

Das mit dem Zuchtbuch ist auch so eine Sache, wer meint die Herkunftsnachweise reichen aus? Bitte!

Im Übrigen haben wir 2008 und die Ämter arbeiten langsam(sobald sie eine neue Aufgabe gefunden haben laufen sie zu Hochformen auf) die Vogelgrippe war dieses Jahr nicht so im kommen, also Vorsicht evtl. kommen dieses Jahr die Phelsumen dran.

mfg
chicchan

Homer
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Beitrag von Homer » Mi 20 Aug, 2008 0:38

chicchan hat geschrieben:Nabend,
was geht den hier?

alles was (4) beine hat deshalb sind wir hier....

Fakt ist das die Tiere meldepflichtig sind, nach der Änderung von Phelsuma grandis usw. in Phelsuma grandis sollte man die Tiere auf jeden Fall wieder anmelden!(gilt nicht nur für grandis sondern für alle ehemaligen mad. Unterarten die weggefallen sind.)

Belege hierfür ? bei uns aufm Amt heisst der immernoch madagascariensis grandis da kam nix offizielels das dies geändert wurde und so wirds auch beim Amt gehandhabt momentan

Traurig ist, wenn Händler und Züchter usw. dazu übergehen keine Papiere mehr für die Tiere auszustellen. Die Begründung ist meist auch lachhaft: Die sind nicht mehr meldepflichtig!
Hallo aber der Nachweiss muss trotzdem gegeben sein und das geht ohne Papiere nicht.

Also ich würde die Tiere anmelden!
grandis(sowie die anderen ehemaligen MAD. Unterarten) unterliegt(unterlegen) meines Erachtens wieder der Meldepfilcht.

Siehe oben. Imo macht es kein sinn ein Tier zu melden welches man nicht melden muß (meine katzen sind ja auch nicht gemeldet)

Und wer an der falschen Behörde seinen 11er zückt sollte sich auch bewusst sein der ist in heutigen Zeiten schnell weg!

Das mit dem Zuchtbuch ist auch so eine Sache, wer meint die Herkunftsnachweise reichen aus? Bitte!

Einfach aufm Amt fragen, in Stuttgart reciht Herkunfstnachweis definitiv aus.

Im Übrigen haben wir 2008 und die Ämter arbeiten langsam(sobald sie eine neue Aufgabe gefunden haben laufen sie zu Hochformen auf) die Vogelgrippe war dieses Jahr nicht so im kommen, also Vorsicht evtl. kommen dieses Jahr die Phelsumen dran.

"kommen die Phelsumen dran" inwiefern ??? das Hessengesetz wird vorerst nicht ausgeweitet, Phelsumen zu verbieten wäre quasi ein Totalverbot der Exotenhaltung das geht so schnell nicht durch....

mfg
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Beitrag von chicchan » Mi 20 Aug, 2008 0:49

Ja ne ist klar Homer,
wer lesen kann ist klar im Vorteil!
Was hat das Hessengesetzt mit der Prüfung oder Durchsetzung von neuen Richtlinien zu tuen?
Damit war nur gemeint(wenn die Ämter neue Richtlinien bekommen und nichts Anderes zu tuen haben, sie sehr aktiv werden können).

Das mit den Belegen wirst du sehen wenn du mal Auskunft geben musst(da mache ich ne Wette um ein Freibier in Hamm mit dir(das Jahr bleibt offen).

Es macht schon Sinn Tiere die nachweispflichtig sind auch zu melden, das spart Ärger und der Aufwand es nachzuholen ist glaube ich stressiger!

Na eigentlich ist es auch sinnlos, etwas zu schreiben: jeder hat seine Meinung!

Ob es richtig oder falsch ist; werdet ihr sehen wenn ein Licht angeht!

mfg
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nielsf
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Beitrag von nielsf » Mi 20 Aug, 2008 9:08

hallo,
also ich würde auch lieber alles melden was sich bewegt!
wie das hier in niedersachsen ist habe ich weiter oben/seite 1 glaube ich geschrieben...........

mehr kann ich dazu nicht sagen!
gruß niels
PHELS.HIELSCHERI 0.1.3
PHELS.lat.lat 1:1
PHELS.LAT.ANGULARIS 1.1.5
PHELS.ORNATA 1.1
PHELS.STANDINGI 2:2
PHELS.cepediana 1.1

http://phelsumen-holzminden.npage.de
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georg79
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Beitrag von georg79 » Mi 20 Aug, 2008 22:42

Das mit den Belegen wirst du sehen wenn du mal Auskunft geben musst(da mache ich ne Wette um ein Freibier in Hamm mit dir(das Jahr bleibt offen).
Also ich muss 2-3 mal im Jahr Auskunft geben und hatte noch nie Probleme, wozu und warum auch???
Die abgegebenen sind meine NZ und ich habe Name Anschrift und Telefonnummer der Käufer hmmm und somit ist auch die Zahl der NZ zu errechnen also wieso soll man da Probleme bekommen und einem den 11er wegnehmen???
Sorry aber du hast irgendwie net wirklich begriffen und deine etwas schroffe Ausdrucksweise ist ebenfalls grundlos.
Mal als Info zur aberkennung des 11er:
Da muss man schon schwerwiegend gegen das Tierschutzgesetz oder ähnlichen Gesetzen verstoßen um dies durchzuführen (is wie beim Führerschein :wink: ). Über die aberkennung des 11er wird auch beim Seminar geschult, also wenn miotreden willst dann mach ihn erst mal und erzähl hier keine Märchengeschichten.
Es macht schon Sinn Tiere die nachweispflichtig sind auch zu melden, das spart Ärger und der Aufwand es nachzuholen ist glaube ich stressiger!
Wieso soll den das Sinn machen???
Anhang A:
Herkzunftsnachweis, Cites oder eu-beswcheinigung, aufhebung von Besitz- und Vermarktungsverbot muss voprhanden sein, Meldepflichtig

Anhang B:
Herkunftsnachweis muss vorhanden sein, Meldepflichtig

Anhang C:
Herkunftsnachweis muss vorhanden sein, nicht meldepflichtig

Anhang D:
darf ohne Herkunftsnachweis gehalten werden, nicht Meldepflichtig

Und laut Wisia ist der grandis nicht aufgeführt, laut Datenblatt von 2005 / 2006 fällt er unter Anhang C.
Wenn sich das geändert haben soll dann zeigt mir doch bitte ein amtliches Datenblatt welches dies bestätigt
Ansonsten können die Behörden da auch net machen was se wollen denn die Bundesartenschutznovellierung gilt Deutschlandweit und nicht Bundesland oder Bezirksspezifisch.

Weiter hab auch ich noch kein öffentliches Statement oder irgend einen Wisch gesehen wo die mad Unterarten nicht mer als mad bezeichnet werden und somit ist der Fall voerst gegessen.
Ein Gesetz oder ne Verordnung ist kein Kinderspielplatz.

Das was hier veranstaltet wird is nix anderes als Verücktmacherei.
Geht auf www.wisia.de und gebt links im Suchfeld Phelsuma ein, dann werden alle artgeschützten Phelsumen aufgeführt und der grandis ist nicht dabei, auch werden dort noch alle mad unterarten mit mad und mad mad usw geführt also ist es wenn es so sein sollte noch nicht amtlich PUNKT

Und wenn die Ämter neue Richtlinen bekommen, dann muss man erst mal Information betreiben oder glaubst du heute gibts ne neue Richtlinie und morgen stehen die bei dir vor der Tür, sorry aber ich glaub du hast Ämterverfolgungswahn.
Und wenn die Beamten so viel Zeit hätten den Terrarianern das Leben zur Hölle zu machen gäbe es auf fast jeder Börse 50% der Aussteller die verhaftet werden.
Es ist nunmal Fakt, dass die Ämter unterbesezt und überfordert sind, denn die Amtzsveterinäre und Amtstierärzte haben nicht nur Artenschutz und Co am hut sondern sämtliche Zoofachgeschäfte, Gastronomiebetriebe wie Schlachthöfe, Restaurants, Schnellimbiss usw zudem noch alle Landwirtschaftsbetriebe die Fie haben (Rinderzucht, Milchbauern, Schweinezucht usw) glaubst du wirklich die haben Zeit alle Phelsumanhalter auisfündig zu machen um nen Hausbesuch durchzuführen???
Oh ja hab ganz vergessen zudem ganzen gehören ja noch unsere einheimischen Reptilien und Amfibien in freier Wildbahn die ebenfalls noch in deren Zuständigkeit fallen. Und Pro Bezirk (nicht Bundesland sondern Landkreis) gibts kaum mehr als 3-5 Beamte die dies alles unter sich haben, wahnsinn was, kannst froh sein das du nicht so nen Beamter bist.


Sorry das ich jetz auch etwas schroff geworden bin aber wenn manche sich net wie erwachsene Menschen verhalten können brennt auch bei mir mal ne Sicherung durch.

Grüße aus Bayern wo gerade der Artenschutz sehr streng genommen wird.
Zuletzt geändert von georg79 am Mi 20 Aug, 2008 23:07, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von kelli » Mi 20 Aug, 2008 22:58

nur als info
in diesem thread wurden verschiedene erfahrungen mit ämtern etc.
wieder gegeben ! ich sehe das nicht als verrücktmacherei :roll:
soll doch jeder machen wie er will :!: bzw. wie es ihm erlaubt ist :idea:
gruß kelli

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georg79
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Beitrag von georg79 » Mi 20 Aug, 2008 23:16

kelli hat geschrieben:nur als info
in diesem thread wurden verschiedene erfahrungen mit ämtern etc.
wieder gegeben ! ich sehe das nicht als verrücktmacherei :roll:
soll doch jeder machen wie er will :!: bzw. wie es ihm erlaubt ist :idea:
gruß kelli

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Ich sehe das nicht so, es ist nunmal leider Fakt, dass sich einige Beamte nicht so recht damit auskennen und alles mögliche verlangen "wollen".
Um diese sachlich und fachlich indirekt in die richtige Richtung zu weisen sollte man ebenfalls Ahnung haben und dazu gehören Kenntnisse über Inhalte von Gesetzen und Verordnungen an diese sich jeder einzelne dieser Beamten halten muss.
Allerdings scheint es mir wirklich so, das alle nur über die Ämter schimpfen und das sie keine Ahnung haben usw aber sich nicht mal die Mühe machen sich selbst zu informieren und dann mal einen persönlichen Termin ausmachen um vernüpmftig mit denen kommunizieren.
Aber einige machen sich ja diese Mühe nicht, weil könnte ja der Beamte auf die Idee zu nem Hausbesuch kommen und naja ist allseits bekannt dass so einige "Züchter" was zu verbergen haben (meine damit niemanden persönlich).

Naja streitet ihr euch mal weiter über ein Datenblatt und eine Meldepflicht die derzeit nicht existiert, ich meld mich nächste Woche wenn ich bei meiner Artenschutzbehörde gewesen bin.

Nehmt mir bitte meine Laune nicht übel, bin derzeit ziemlich stinkig drauf wegen einer Chameleongeschichte, also gegen niemand persönlich gemeint sorry.

Grüße
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Beitrag von HomerSimpson » Mi 20 Aug, 2008 23:27

Also ehrlich gesagt, wenn die WISIA-Datenbank die Grundlage zur Einteilung sein soll, dann sind alle madagascariensis-Unterarten noch Anhang-B Arten und somit meldepflichtig. Denn in der Datenbank finde ich nur Phelsuma madagascariensis (ohne Zusatz) und damit bedeutet das wohl Phelsuma madagascariensis ssp.
Die Datenbank kennt auch keine Unterarten von laticauda oder lineata, es wird also immer nur die jeweilige Hauptart angegeben und da steht madagascariensis ganz klar dabei.

Edit: Das soll jetzt natürlich nicht heißen, dass Phelsuma grandis oder Phelsuma grandis jetzt auch tatsächlich meldepflichtig sind, sondern nur die Aussage widerlegen, dass man sich bei der Frage meldepflichtig oder nicht auf die WISIA-Datenbank stützen kann.

chicchan
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Beitrag von chicchan » Do 21 Aug, 2008 0:07

Nabend,

also, ich schrieb es wie ich es kenne und das ist halt einmal so:

Bestandsbücher muss jeder Züchter führen, egal ob privat oder gewerblich.

Herkunftsnachweise müssen vom Verkäufer wie vom Käufer, generell vorhanden sein(also doppelte Ausführung).

Gewerbetreibene unterliegen halt einmal nur der Buchführungspflicht! Und das bedeutet halt nur, sie geben den Käufer einen Herkunftsnachweis, der Rest steht in ihren Büchern(die können auch den Strom von der Steuer absetzen usw.).

Und Fakt ist einfach halt nur, dass die Änderung noch nicht bei den Ämtern angekommen ist, mehr war mit meinen Aussagen nicht gemeint!

Ich habe mein letztes Weibchen vorerst gemeldet und da war die Tante vom Amt nicht einmal überrascht.

Aber wie dem auch sei, jeder macht seine Erfahrung, wie der Kelli schon schrieb.

Und der Herr H schrieb: lasst euch das einmal schriftlich bestätigen.

Ich ergänze einmal: aus meiner Sicht ist es eh alles egal ob Anhang A,B,C,D wer Papiere haben will der bekommt sie auch, das ist Fakt.
der ganze Meldekram ist halt nur bürokatische Beschäftigungstheraphie, damit müssen wir uns wohl abfinden.

So ist es halt wenn Länder den Naturschutz unsinnig angehen, alle zwei Minuten wird eine Art auf der Welt ausgerottet die noch nicht einmal beschrieben wurde. soviel zu meiner Beamten-Paranoia.
Und da das Problem mit dem Reptilienschmuggel ja rapide ansteigt gibt es ab sofort in Frankfurt am Main Reptilienspürhunde.

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Beitrag von Thomas Hofmann » Do 21 Aug, 2008 11:03

Falls es jemanden Interessieren sollte, dem kann ich gern mal die Arbeit von Raxworthy et. al. über die Mad- Geschichte zukommen lassen.
Übrigens wurde in diese Arbeit auch P. ravenala beschrieben!

Einfach ne Mail an mich und ich schicke es rüber.

Gruß Thomas

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Beitrag von georg79 » Do 21 Aug, 2008 11:10

Das soll jetzt natürlich nicht heißen, dass Phelsuma grandis oder Phelsuma grandis jetzt auch tatsächlich meldepflichtig sind, sondern nur die Aussage widerlegen, dass man sich bei der Frage meldepflichtig oder nicht auf die WISIA-Datenbank stützen kann.
1. ist es nur eine Datenbank die ich persönlich als Anhaltspunkt nehme, wie meine Veterinäre auch.
2. ist eine Datenbank auch nur von menschen geführt und hinkt wie ich bereits sagte auch mal etwas hinterher, aber keine Jahre sondern vieleicht mal paar Monate.
3. wenn der Phelsuma mad meldepflichtig ist wieso sollen dann alle mad Unterarten gleich Meldepflichtig sein?
4. sind dort mehrere mad unterarten aufgeführt und nicht nur der mad.
wenn ein mad meldepflichtig ist ist jeder mad meldepflichtig und wenn ein Raver Drogen nimmt dann nehmen alle raver Drogen oder wie.
Das macht doch gar keinen Sinn, zumal der grandis weitaus mehr in der Terraristik verbreitet ist als der mad oder mad mad, und da es jedes jahr weitaus mehr NZ von grandis als von mad oder mad mad gibt macht es eher sinn das der grandis nicht mer meldepflichtig ist.

UND WENN DER grandis MELDEPFLICHTIG SEIN SOLL, WO IST DAS DATENBLATT, WELCHES DAS DATENBLATT VON 2005 / 2006 AU?ER KRAFT SEZT UND IHN WIEDER MELDEPFLICHTIG MACHT :?: :?: :?:
wer kanns mir zeigen, oder wer weis wo es steht :?: :?: :?:
anscheinend keiner, also gilt weiterhin die Änderung von 2005 / 2006 nur noch Nachweispflichtig.
Ist das so schwer zu verstehen?
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Beitrag von Thomas Hofmann » Do 21 Aug, 2008 11:43

Entschuldigung jetzt redest du langsam wirres Zeug!
georg79 hat geschrieben:
1. ist es nur eine Datenbank die ich persönlich als Anhaltspunkt nehme, wie meine Veterinäre auch.
2. ist eine Datenbank auch nur von menschen geführt und hinkt wie ich bereits sagte auch mal etwas hinterher, aber keine Jahre sondern vieleicht mal paar Monate.
3. wenn der Phelsuma mad meldepflichtig ist wieso sollen dann alle mad Unterarten gleich Meldepflichtig sein? :?:
4. sind dort mehrere mad unterarten aufgeführt und nicht nur der mad. wenn ein mad meldepflichtig ist ist jeder mad meldepflichtig und wenn ein Raver Drogen nimmt dann nehmen alle raver Drogen oder wie.
Das macht doch gar keinen Sinn, zumal der grandis weitaus mehr in der Terraristik verbreitet ist als der mad oder mad mad, und da es jedes jahr weitaus mehr NZ von grandis als von mad oder mad mad gibt macht es eher sinn das der grandis nicht mer meldepflichtig ist.

UND WENN DER grandis MELDEPFLICHTIG SEIN SOLL, WO IST DAS DATENBLATT, WELCHES DAS DATENBLATT VON 2005 / 2006 AU?ER KRAFT SEZT UND IHN WIEDER MELDEPFLICHTIG MACHT :?: :?: :?:
wer kanns mir zeigen, oder wer weis wo es steht :?: :?: :?:
anscheinend keiner, also gilt weiterhin die Änderung von 2005 / 2006 nur noch Nachweispflichtig.Ist das so schwer zu verstehen?
Du berufst dich hier auf Datenblätter von 2005 und 2006, P. grandis ist aber erst seit 2007 eine eigenständige Art genau wie P. kochi auch.

Das macht doch gar keinen Sinn, zumal der grandis weitaus mehr in der Terraristik verbreitet ist als der mad oder mad mad, und da es jedes jahr weitaus mehr NZ von grandis als von mad oder mad mad gibt macht es eher sinn das der grandis nicht mer
meldepflichtig ist.
Was will uns der Künstler nur damit sagen :?: :shock:
Ich versteh es einfach nich :?



Die Verbreitung in der Terraristik hat absolut nichts mit einer evtl. en Meldepflicht zu tun. Wenn es daran wäre könnte Phelsuma klemmeri schon lange aus der Meldepflicht gefallen sein. Denn diese werden heutzutage in noch größeren Stückzahlen nachgezüchtet als P. grandis.



Ich weis nicht wie oft es noch gesagt werden muss, P. madagascariensis ssp. sind aus der Meldepflicht. Das heißt alle P. madagascariensis Unterarten.
Ist P. grandis eine Unterart von P. madagascariensis :?: :idea:

Es ist doch nun wirklich bekannt dass uns Terrarianern heutzutage das Leben extrem schwer gemacht wird. Wo liegt also das Problem seine P. grandis anzumelden um allem Ärger aus dem Wege zu gehen. Es ist nur ein Stück Papier mehr welches zusammen mit den anderen Bescheinigungen zur Behörde gebracht werden muss. Dies erfordert nicht einmal mehr Zeit und Geld und man ist abgesichert.


Am besten ist alle machen was sie wollen. Aber es soll keiner anfangen rum zu heulen wenn er irgendwann Probleme mit seiner Behörde bekommt.


Gruß Thomas

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