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Herkunftsnachweis für grandis!
Verfasst: Mo 04 Aug, 2008 19:35
von lena5285
Hallo,
habe gestern ein grandis Weibchen gekauft und der jenige meinte man bräuchte keinen Nachweis mehr für die Geckos,
stimmt das?
LG Sabrina
Verfasst: Mo 04 Aug, 2008 19:39
von Marcel1980
Die Tiere sind nicht mehr meldepflichtig seit 2005.
Habe mir jedoch einen Herkunftsnachweis geben lassen.
Kostet ja nix, schnell runtergeladen, ausgefüllt und fertig.
Verfasst: Mo 04 Aug, 2008 20:21
von mad. mad.
Hi, ich würde an deiner Stelle versuchen noch nen Nachweiß, zu bekommen, damit du sagen kannst, dass es kein Wildfang ist.
Nur zur Sicherheit, du verstehst??

Verfasst: Mo 04 Aug, 2008 20:50
von m.roesch
Hi,
Leider ist dies meines wissens nicht mehr so klar geregelt, da nun seit einiger Zeit Phelsuma grandis Artstatus erhalten hat. Jedoch ist ledeglich Phelsuma madacascariensis und ihre Unterarten von der Meldepflicht befreit. Deshalb könnte es je nach Behörde zu Problemen kommen.
Weiter ist noch zu sagen, dass die befreiung von der Meldepflich die Nachweispflicht nicht ausschliesst. Das heisst soviel, dass auch Phelsuma madagascariensis einen Hekunftsnachweis braucht, welcher auf Anfrage der Behörde vorgewiesen werden muss.
madagascariensis madagascariensis hat geschrieben:Hi, ich würde an deiner Stelle versuchen noch nen Nachweiß, zu bekommen, damit du sagen kannst, dass es kein Wildfang ist.
Nur zur Sicherheit, du verstehst??

Oben beschriebenes gilt auf für Wildfänge. Phelsuma grandis darf ja noch aus Madagaskar exportiert werden von daher gibt es keinen Unterschied zwischen WF und NZ.
Viele Grüsse,
Markus
Verfasst: Di 05 Aug, 2008 9:25
von Andreas D
Hallo zusammen !
Zum Thema Meldepflicht - Nachweispflicht habe ich noch eine Frage:
Phelsuma lat. laticauda sind nur nachweispflichtig - wie steht es mit der Unterart Phelsuma lat. angularis?
Hier gibt es unterschiedliche Aussagen... der eine sagt: nur nachweispflichtig, der andere sagt: auch meldepflichtig.
Auf der Liste der Arten, die nur nachweispflichtig sind, steht in BaWü lediglich die Bezeichnung "Phelsuma laticauda"...
Danke für Eure Hilfe.
Gruß,
Andreas
Verfasst: Di 05 Aug, 2008 19:51
von Thomas Hofmann
Ja und schon wieder…
Kopiere einfach mal einen Beitrag von mir hier rein…
Also ich habe meine Phelsuma grandis wieder Gemeldet da es sich ja nun nicht länger um P. madagascariensis handelt und sie somit wieder Meldepflichtig sein müssten.
Im Jahre 2004 wurden die Madagascariensis-Unterarten aus der Meldepflicht genommen und unterlagen nur noch einer Nachweispflicht. Da aber grandis kein Mad. ist sollte er, meiner Meinung nach, wieder Gemeldet werden. Gleiches gilt für Phelsuma kochi.
So geht man allem Ärger aus dem Wege und bekommt nicht Irgendwann vom Amt was falsch ausgelegt.
Auch aus der Meldepflicht genommen sind Phelsuma laticauda ssp., somit auch Phelsuma laticauda angularis da sie ja bekanntlich die Unterart von Phelsuma laticauda laticauda ist.
@Andreas D
Auf der Liste der Arten, die nur nachweispflichtig sind, steht in BaWü lediglich die Bezeichnung "Phelsuma laticauda"...
Ich glaube nicht dass auf der Liste nur Phelsuma laticauda steht!?
Da wird wohl eher Phelsuma laticauda ssp. stehen oder
Gruß Thomas
Verfasst: Mi 06 Aug, 2008 6:55
von Andreas D
Hallo Thomas !
Unter folgendem Link:
http://www.rp-freiburg.de/servlet/PB/-s ... index.html
auf der Seite des Regierungspräsidium Karlsruhe,
Anlage 1: "Von der Anzeigepflicht .... ausgenommene Arten" steht tatsächlich nur Phelsuma laticauda.
Von daher war ich mir nicht sicher, meine P. lat. angularis melden zu müssen.
Werde wohl mal direkt in Karlsruhe anfragen.
Gruß,
Andreas
Verfasst: Mi 06 Aug, 2008 8:04
von asmodeus
Also ich habe meine 2 grandis damals auch gemeldet, als sie noch den "Beinamen" Madagascariensis hatten.
3 Minuten Arbeit und 50 cent Porto sind kein Aufwand um auf der richtigen Seite zu sein. Zumal die "Leute" unserem Hobby immer sehr skeptisch gegenüber stehen und man nie weiss, wer einem an den Karren fahren will.
Zum Thema "Kein Herkunftsnachweis" ...
Du wirst wahrscheinlich (bzw. hoffentlich) für die Tiere Geld bezahlt haben.
Du hast aber nicht nur für die Tiere bezahlt, sondern auch dafür dass du ordentliche Papiere bekommst. Ich persönlich würde drauf bestehen.
Ich wurde neulich auch von meinem Stadtveterinäramt angerufen und gefragt, ob ich Papiere für meine "Exoten" habe.
Da ich meine grandis aber wie gesagt bereits in Darmstadt angemeldet habe, konnte ich denen sogar meine Registriernummer geben und die sache war in Minuten vom Tisch.
Daher würde ich dir raten, dir noch Papiere ausstellen zu lassen.
Spricht meiner Meinung nach einfach für nen guten Händler / Züchter.
Gruß
ASmo
Verfasst: Mi 06 Aug, 2008 8:30
von Marcel1980
Woher bekommt man denn die Papiere?
Kann man die irgendwo runterladen.
Den Herkunftsnachweis habe ich aus dem Terraon.
Verfasst: Mi 06 Aug, 2008 9:46
von asmodeus
Ich habe die Papiere von meiner Züchterin bekommen.
Denn sie muss ja bescheinigen, dass die Tiere von ihr stammen.

Verfasst: Mi 06 Aug, 2008 11:40
von Homer
also herkunftsnachweis ist weiterhin pflicht.....
Verfasst: Mo 11 Aug, 2008 13:52
von nielsf
ja der ist pflicht!
und nicht nur nen einfacher zettel, sondern müßen die elterntiere dort auftauchen mit zuchtbuchnummern!!
war heute beim amt wollte melden, bei einem tier habe ich diese nummern nicht und sie drohte mir gleich mit beschlagnahme......
naja ich werde die nummern schon bekommen hoffe ich!
Verfasst: Mo 11 Aug, 2008 16:51
von Hahle
Bei uns in Hessen ist keine Meldepflicht von grandis. Man sollte zwar einen Nachweiss besitzen von dem Tier ab melden muss man es in Hessen nicht. Was du mit Nummer meinst, ist das wenn man sehr viele Nachzuchten hat, dann wird das in ein Buch eingetragen mit einer fortlaufender nummer. Wenn man aber ein Züchter ist, bei dem sowas überschaubar ist, dann braucht man sowas nicht. So hat es mir einer vom Regierungspräsidum von Darmstadt gesagt.
Verfasst: Mo 11 Aug, 2008 21:48
von Homer
nielsf hat geschrieben:ja der ist pflicht!
und nicht nur nen einfacher zettel, sondern müßen die elterntiere dort auftauchen mit zuchtbuchnummern!!
war heute beim amt wollte melden, bei einem tier habe ich diese nummern nicht und sie drohte mir gleich mit beschlagnahme......
naja ich werde die nummern schon bekommen hoffe ich!
hi,
sorry aber das ist doch "quatsch" ! und dann mit beschlagnahme drohen...in Ba-Wü musst die nichtmal mehr melden , wenn mich net alles täuscht ist Zuchtbuchnumemr ebendfalls kein muß also bei meinen Fröschen hab ich es nicht drin und bei den Phelsumen denke ich auch nicht
Verfasst: Di 12 Aug, 2008 5:42
von Phelsumatrix
Moin,
Pflicht ist die Zuchtbuchnummer nicht. Es kann ja passieren, dass dir eine NZ "unterkommt", heißt, ganz ungewollt und eher durch Zufall im Becken auftaucht. Dafür musst du ja nicht ein Zuchbuch anlegen.
Ich persönlich habe auch keine Registriernummer, wie ich schon in einem anderen Beitrag mal geschrieben habe. Da gibt es einfach zu unterschiedliche Handhabungen.
Und in NRW muss laticauda auch nicht angemeldet werden.